Woher bekomme ich ein Rezept für die Therapie?
Je nachdem, welche Auffälligkeiten Sie bei sich oder Ihrem Kind feststellen, können Sie einen Hausarzt, Kinderarzt, HNO- Arzt, Phoniater, Neurologen, Internisten, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder -chirurgen aufsuchen, der den Therapiebedarf feststellt und eine Heilmittelverordnung für Logopädie ausstellen kann. Diese ist Voraussetzung für einen Therapiebeginn, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. 
Wer übernimmt die Kosten für die Therapie?

Für gesetzlich versicherte Patienten bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres fällt pro Rezept eine Gebühr von 10 Euro sowie eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10% an.
Sind Sie privat versichert, beachten Sie bitte, inwieweit Ihre Versicherung entsprechend Ihres Vertrages die Leistungen erstattet. Vor Therapiebeginn können Sie einen Kostenvoranschlag erhalten, um die Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft abzuklären.

Wie verläuft die logopädische Therapie?
Beim ersten Termin schildern Sie in einem Anamnesegespräch, weshalb Sie eine logopädische Therapie in Anspruch nehmen möchten. Direkt daran schließt sich eine umfassende logopädische Diagnostik an, die gezielte Beobachtungen, standardisierte Tests oder informative Screenings beinhaltet. Darauf baut dann die Therapieplanung und Zielsetzung auf, die wir gemeinsam besprechen. Die logopädischen Behandlungen finden regelmäßig 1-2 mal pro Woche statt. Die Therapiedauer beträgt je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.  Immer im Anschluss besprechen wir die Inhalte und die möglichen Übungen für zu Hause. In Absprache mit Ihnen findet eine Zusammenarbeit mit Therapeut*innen anderer Fachrichtungen (Physiotherapie, Ergotherapie), Kindertagesstätten, Schulen oder anderer Einrichtungen statt.
Werden Hausbesuche durchgeführt?
Sollte Ihnen ein Besuch in meiner Praxis nicht möglich sein, biete ich auch Hausbesuche an. Jedoch muss die Notwendigkeit zum Hausbesuch vom Arzt festgestellt und auf der Heilmittelverordnung vermerkt sein.
Wie oft muss ich zur Logopädie?
Die logopädische Therapie dauert je nach Störungsbild einige Wochen bis mehrere Monate. Bei degenerativen Erkrankungen oder Hirnschädigungen kann sie mit Intervallen auch länger dauern. Dabei kommt es immer auch auf die persönliche Zielsetzung und Motivation sowie die individuellen Fähigkeiten und Ressourcen des Patienten an.
Muss ich bei der logopädischen Therapie meines Kindes mit dabei sein?
Ob Sie bei der Therapie dabei sind, hängt zunächst vom Kind ab, aber auch vom Behandlungsbereich und Ziel ab. Wir besprechen nach dem ersten Termin gemeinsam, was am sinnvollsten ist und passen das im Verlauf bei Bedarf an.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Termine können Sie telefonisch unter 07903/9412144 vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass ich während der Therapien nicht ans Telefon gehen kann. Hinterlassen Sie dann bitte Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Alternativ können Sie mir auch eine E-Mail schreiben info@logopaedie-bast.de. Ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte die vom Arzt ausgestellte Verordnung („Logorezept“) mit. Diese darf nicht älter als 28 Tage sein. Bei einer Zuzahlungsbefreiung benötige ich den entsprechenden Nachweis.

Des weiteren bringen Sie gerne alle vorhandenen Unterlagen mit, die zu der Verordnung geführt haben. Diese können sein:

  • Hörtests
  • Krankenhaus-, Reha- oder Arztberichte
  • Berichte vom Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ), Sonderpädagogischen Bildungszentrum (SBBZ) oder von der Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF)
  • Bericht der Einschulungsuntersuchung (ESU) 
  • Berichte der KiTa oder Schule
  • Berichte bereits erfolgter Logopädie
  • Berichte von erfolgter Ergo- und/oder Physiotherapie
  • Berichte von Pädaudiologischen Einrichtungen
Ich kann den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, was tun?
Es kann immer mal etwas dazwischen kommen. Von der Krankenkasse werden diese Fehlzeiten jedoch nicht übernommen. Und auch für den Therapieerfolg ist die Regelmäßigkeit der Behandlung maßgeblich. Daher ist es mir sehr wichtig, dass wir eine alternative Lösung finden. Sollten Sie an einem vereinbarten Termin verhindert sein, sprechen Sie mich rechtzeitig (mind. 1 Woche vorher) darauf an. Ich versuche dann, Ihnen einen passenden Ersatztermin anzubieten. Sollten Sie oder ihr Kind krank sein, ist es mit etwas Vorlaufzeit (> 24h) auch denkbar, eine Videobehandlung durchzuführen. Kurzfristigere Absagen, die weniger als 24h vor Therapiebeginn eingehen, muss ich Ihnen privat in Rechnung stellen.